Proforma

Proforma-Rechnung: Was sie ist und wann Sie sie brauchen

Sieht aus wie eine Rechnung, rechnet aber nichts ab. So setzen Sie die Proforma richtig ein und erstellen danach die echte E-Rechnung.

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Vier Schritte mit Live-Vorschau. Vor dem Download prüfen wir nach EN 16931 und KoSIT.

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Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

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Spalten: Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis netto, USt %. Es reichen auch „Bezeichnung + Preis“ oder „Bezeichnung + Menge + Preis“.

Rabatt oder Anzahlung abziehen

Einzelne Abzüge (z. B. Gutschrift für Material) als eigene Position mit negativer Menge eintragen, z. B. „-1“.

Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Was eine Proforma-Rechnung ist

    Eine Proforma-Rechnung sieht aus wie eine Rechnung, ist aber keine. Sie listet Waren oder Leistungen mit Preisen auf, ohne dass daraus eine Zahlungsforderung im umsatzsteuerlichen Sinn entsteht. „Pro forma“ heißt wörtlich „der Form halber“. Das Dokument dient also der Information, nicht der Abrechnung.

    Weil keine Leistung abgerechnet wird, ist eine Proforma-Rechnung keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Ihr Kunde kann daraus keine Vorsteuer ziehen, und Sie verbuchen sie nicht als Umsatz.

    Inhaltlich ähnelt sie trotzdem stark einer echten Rechnung. Üblich sind Absender und Empfänger, ein Datum, die einzelnen Positionen mit Menge und Preis, Lieferbedingungen und ein Gesamtbetrag. Ein festes gesetzliches Muster gibt es nicht. Entscheidend ist, dass jeder Leser auf den ersten Blick erkennt: Das hier ist eine Vorabinformation, die echte Abrechnung folgt später oder entfällt ganz, weil gar nichts verkauft wird.

    Wofür man sie braucht

    • Zoll und Versand ins Nicht-EU-Ausland: Bei kostenlosen Sendungen, etwa Mustern, Ersatzteilen im Rahmen der Gewährleistung oder Leihgeräten, gibt es keine echte Rechnung. Der Zoll braucht trotzdem einen Warenwert. Den liefert die Proforma-Rechnung.
    • Vorkasse: Ein neuer Kunde soll vor der Lieferung zahlen. Die Proforma zeigt ihm genau, was er bekommt und welchen Betrag er überweisen soll.
    • Verbindliches Preisangebot im Außenhandel: Importeure brauchen oft eine Proforma, um eine Einfuhrgenehmigung, ein Akkreditiv oder eine Finanzierung bei ihrer Bank zu beantragen.
    • Interne Freigaben: Manche Kunden benötigen den genauen Betrag vorab, um eine Bestellung im eigenen Haus genehmigen zu lassen.

    Proforma, Angebot und Rechnung im Vergleich

    AngebotProforma-RechnungRechnung
    ZeitpunktVor dem AuftragNach Einigung, vor Lieferung oder ohne VerkaufNach oder mit der Leistung
    ZweckPreis vorschlagenInformieren, Vorkasse, ZollLeistung abrechnen
    ZahlungspflichtNeinNein, allenfalls Aufforderung zur VorkasseJa
    VorsteuerabzugNeinNeinJa, bei vollständigen Angaben
    Rechnungsnummer aus Ihrem KreisNeinNein, eigene Kennung empfohlenJa
    E-Rechnungspflicht im B2BNeinNeinJa, mit Übergangsfristen

    Geht nach einer Proforma die Vorkasse ein, schreiben Sie spätestens mit der Lieferung eine echte Rechnung. Dort steht dann die Anzahlung als bereits bezahlt, und der offene Betrag ist null.

    Warum sie keine E-Rechnung sein muss

    Die Pflicht zur E-Rechnung knüpft an Rechnungen über Leistungen zwischen Unternehmen an. Eine Proforma rechnet nichts ab und fällt deshalb nicht darunter. Sie dürfen sie weiter als PDF, per Brief oder als Ausdruck für die Zollpapiere verschicken. Für den Export ist das ohnehin üblich, denn ausländische Zollbehörden verlangen meist ein lesbares Dokument, oft unterschrieben.

    Kommt es danach zum Geschäft mit einem deutschen Firmenkunden, gelten für die eigentliche Rechnung die normalen Regeln zur E-Rechnungspflicht.

    Worauf Sie achten sollten

    • Deutlich kennzeichnen: Schreiben Sie „Proforma-Rechnung“ gut sichtbar in die Überschrift. Sonst könnte das Dokument als echte Rechnung gelten.
    • Vorsicht beim Steuerausweis: Wer auf einem Dokument Umsatzsteuer ausweist, das wie eine Rechnung wirkt, riskiert nach § 14c UStG, diese Steuer schuldig zu werden. Eine eindeutige Kennzeichnung als Proforma beugt dem vor.
    • Keine Nummer aus dem Rechnungskreis: Verwenden Sie ein eigenes Kürzel, zum Beispiel PF-2026-004, damit in Ihrem Rechnungsnummernkreis keine Verwirrung entsteht.
    • Zollangaben vollständig: Für den Export gehören oft Warentarifnummer, Ursprungsland, Gewicht und der Hinweis „Kein Verkauf“ oder „Muster ohne Handelswert“ dazu. Die genauen Anforderungen nennt Ihr Spediteur oder die zuständige IHK.
    • Aufbewahren: Auch eine Proforma kann ein Geschäftsbrief sein. Heben Sie sie zusammen mit der späteren Rechnung auf.

    Was eRechnify erstellt

    Das Studio auf dieser Seite erstellt ausschließlich echte Rechnungen mit dem Dokumenttyp 380, also keine Proforma. Eine Proforma-Rechnung schreiben Sie am besten mit Ihrer Textverarbeitung oder Ihrem Warenwirtschaftsprogramm. Sobald die Ware rausgeht oder die Leistung erbracht ist, erstellen Sie hier die richtige E-Rechnung. Positionen aus Ihrer Proforma-Tabelle übernehmen Sie dabei per Kopieren und Einfügen, mehrere Excel-Zeilen auf einmal. Eine erhaltene Vorkasse tragen Sie unter „Bereits bezahlt“ ein, ein vereinbarter Nachlass kommt als Rabatt in Prozent dazu.

    Zoll- und Außenhandelsregeln unterscheiden sich je nach Zielland. Dieser Ratgeber ist kein Ersatz für Steuerberatung oder Zollberatung.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten (XML) nach EN 16931, z. B. als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML.

    Muss eine Proforma-Rechnung eine Rechnungsnummer haben?

    Nein. Sinnvoll ist eine eigene Kennung außerhalb Ihres Rechnungskreises, etwa PF-2026-004. So lässt sie sich später der echten Rechnung zuordnen.

    Darf auf einer Proforma Umsatzsteuer stehen?

    Die voraussichtliche Steuer anzugeben, ist üblich, etwa bei Vorkasse. Kennzeichnen Sie das Dokument dann eindeutig als Proforma, damit es nicht als Rechnung mit Steuerausweis gilt.

    Kann ich mit eRechnify eine Proforma-Rechnung erstellen?

    Nein. Das Tool erstellt nur echte Rechnungen, die gegen EN 16931 geprüft werden. Nutzen Sie es für die Rechnung, die nach der Lieferung folgt.

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