Excel

E-Rechnung statt Excel-Rechnung

Excel rechnet, aber es erzeugt keine E-Rechnung. So stellen Sie rechtzeitig um, ohne Ihre Tabellen wegzuwerfen.

  • Ohne Anmeldung
  • Nichts wird gespeichert
  • Unbegrenzt gratis

Rechnungs-Studio

Direkt hier erstellen

Vier Schritte mit Live-Vorschau. Vor dem Download prüfen wir nach EN 16931 und KoSIT.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Was an der Excel-Rechnung fehlt

    Eine Rechnung aus Excel oder Word kann fehlerfrei gerechnet und hübsch gestaltet sein. Für den Computer Ihres Kunden bleibt sie trotzdem ein Bild mit Text. Er weiß nicht, welche Zahl der Nettobetrag ist und welche die IBAN. Eine E-Rechnung liefert genau diese Zuordnung mit: Jede Angabe steckt in einem eigenen, genormten Feld nach EN 16931. Aus Excel lässt sich so eine Datei nicht ohne Weiteres exportieren, auch nicht über „Speichern unter PDF“.

    Der Übergang: bis wann Excel noch reicht

    ZeitraumRechnung an Firmen im Inland
    2025 und 2026Excel- oder Word-PDF noch erlaubt, wenn der Kunde einverstanden ist. Annehmen müssen Sie E-Rechnungen aber schon.
    Ab 01.01.2027Nur noch E-Rechnung, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag. Sonst gilt die Übergangszeit ein Jahr länger.
    Ab 01.01.2028E-Rechnung für alle Unternehmen

    Unverändert bleiben drei Fälle: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern, die beim Versand ausgenommen sind. Hier darf die Excel-Rechnung bleiben. Wer ohnehin umstellt, schreibt aber meist alle Rechnungen am selben Ort.

    Excel und E-Rechnungs-Tool im Vergleich

    Excel-TabelleeRechnify
    Ergebnis.xlsx oder PDF ohne DatenZUGFeRD-PDF mit XRechnung oder reines XML
    RechenwegEigene Formeln, die beim Kopieren verrutschen könnenNetto, Steuer je Satz und Summe fest eingebaut
    PflichtangabenSie müssen selbst daran denkenAssistent fragt sie ab und meldet Lücken
    RechnungsnummerVon Hand hochzählenNächste Nummer wird vorgeschlagen
    Leitweg-ID für BehördenKein festes FeldEigenes Feld in Schritt 2
    Kontrolle vor dem VersandAugenmaßValidierung nach EN 16931 und KoSIT-Regeln
    Kundenliste, AuswertungenStark: Filtern, Pivot, DiagrammeNicht enthalten, Rechnung wird nicht gespeichert

    Die letzte Zeile ist wichtig: Excel bleibt ein gutes Werkzeug, nur eben nicht für die Rechnung selbst. Viele behalten ihre Tabelle als Übersicht über offene Posten und Umsätze und schreiben die eigentliche Rechnung im Tool.

    Warum ein Excel-Makro selten die Lösung ist

    Im Netz kursieren Tabellen und Makros, die aus Excel heraus XML schreiben sollen. Das kann funktionieren, hat aber Haken: Die Regeln für EN 16931 und XRechnung sind umfangreich, werden regelmäßig aktualisiert und prüfen zahlreiche Einzelheiten, von Ländercodes bis zur Rundung der Steuer. Ein selbst gebautes Makro kennt diese Prüfungen nicht. Fehler fallen dann erst auf, wenn der Kunde die Rechnung zurückschickt. eRechnify validiert jede Datei vor dem Download gegen das offizielle Regelwerk. So wissen Sie vor dem Versand, dass die Rechnung durchgeht.

    Tipp: Positionen aus Excel übernehmen

    Ihre Leistungen und Preise stehen schon in einer Tabelle? Dann müssen Sie nichts neu tippen.

    1. Markieren Sie in Excel die Zelle mit der Bezeichnung, kopieren Sie sie mit Strg+C und fügen Sie sie in Schritt 3 in das Feld der Position ein.
    2. Machen Sie dasselbe mit Menge und Einzelpreis. Ein Komma als Dezimalzeichen versteht das Tool, Tausenderpunkte lassen Sie besser weg.
    3. Wählen Sie Einheit und Steuersatz aus der Liste. Mit „+ Weitere Position“ kommt die nächste Zeile dazu.

    Kopieren Sie nur Werte, keine Zwischensummen: Die Beträge rechnet eRechnify selbst. Wiederkehrende Leistungen lassen sich außerdem über die Vorlagen-Knöpfe in Schritt 3 vorbefüllen und dann anpassen.

    Ihren Excel-Nummernkreis fortsetzen

    Ein Systemwechsel ist kein Grund für einen Neustart bei 1. Schauen Sie nach, welche Nummer Ihre letzte Excel-Rechnung hatte, und tragen Sie die nächste in das Feld „Rechnungsnummer“ ein. Nach dem Download merkt sich Ihr Browser diese Nummer und schlägt beim nächsten Mal die folgende vor. Wie Sie einen sauberen Nummernkreis aufbauen, lesen Sie im Ratgeber Rechnungsnummer.

    Fahrplan für die Umstellung

    • Prüfen Sie Ihren Vorjahresumsatz, um Ihre Frist zu kennen: 2027 oder 2028.
    • Fragen Sie Ihre wichtigsten Firmenkunden nach dem gewünschten Format und der Adresse für Eingangsrechnungen.
    • Schreiben Sie die nächste Rechnung testweise als E-Rechnung, solange Excel noch als Rückfallebene erlaubt ist.
    • Richten Sie einen Ordner ein, in dem die Originaldateien acht Jahre unverändert liegen.

    Ihre bisherigen Excel-Rechnungen bleiben übrigens gültig. Sie müssen sie nicht nachträglich umwandeln, sondern wie gewohnt aufbewahren. Mehr zur Ablösung klassischer Vorlagen finden Sie unter E-Rechnung Vorlage, zum Versand im Ratgeber E-Rechnung per E-Mail versenden.

    Kein Ersatz für Steuerberatung. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme greift, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten (XML) nach EN 16931, z. B. als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML.

    Brauchen Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Erleichterungen, viele Kunden wünschen sie trotzdem. Mit dem Haken „Kleinunternehmer“ erstellen Sie eine gültige E-Rechnung ohne Umsatzsteuer.

    Kann ich aus Excel direkt eine XRechnung exportieren?

    Standardmäßig nicht. Excel speichert Tabellen oder PDFs, aber keine Rechnungsdaten nach EN 16931. Dafür brauchen Sie ein E-Rechnungs-Tool, zum Beispiel das Studio auf dieser Seite.

    Darf ich 2026 noch Excel-Rechnungen an Firmen schicken?

    In der Übergangszeit bis Ende 2026 ja, wenn Ihr Kunde einverstanden ist. Liegt Ihr Vorjahresumsatz bei höchstens 800.000 €, gilt die Übergangszeit bis Ende 2027.

    In 60 Sekunden zur gültigen E-Rechnung

    Ohne Konto, ohne Abo. Ausfüllen, prüfen lassen, herunterladen.

    Jetzt Rechnung erstellen