Vorlage

E-Rechnung Vorlage – ausfüllen statt Word

Word und Excel liefern nur eine PDF. Diese Vorlage liefert eine echte E-Rechnung, mit allen Pflichtangaben und automatisch gerechneten Summen.

  • Ohne Anmeldung
  • Nichts wird gespeichert
  • Unbegrenzt gratis

Rechnungs-Studio

Direkt hier erstellen

Vier Schritte mit Live-Vorschau. Vor dem Download prüfen wir nach EN 16931 und KoSIT.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Warum die Word- oder Excel-Vorlage ausläuft

    Viele Selbstständige schreiben ihre Rechnungen seit Jahren in Word oder Excel und speichern sie als PDF. Das ist bequem, erzeugt aber nur ein Abbild der Rechnung ohne strukturierte Daten und damit keine E-Rechnung. Für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland reicht das bald nicht mehr:

    • Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden.
    • Ab 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen.

    Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025. Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto. Die Details stehen im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht. An Privatkunden dürfen Sie weiterhin PDF- oder Papierrechnungen schicken.

    Die Online-Vorlage: ausfüllen statt formatieren

    Die Vorlage von eRechnify funktioniert wie ein Formular, das am Ende eine echte E-Rechnung ausgibt. Sie kümmern sich nur um den Inhalt, nicht um Formeln oder verrutschte Spalten:

    • Netto, Umsatzsteuer je Steuersatz und Gesamtbetrag werden automatisch berechnet.
    • Pflichtfelder sind markiert. Fehlt etwas, sagt der Assistent genau, was.
    • Logo hochladen und Farbe wählen: Die PDF sieht nach Ihrer Firma aus.
    • Ihr Absender bleibt auf Wunsch im Browser gespeichert, die nächste Rechnungsnummer wird vorgeschlagen.
    • Vorlagen-Knöpfe in Schritt 3 füllen typische Positionen vor, etwa für Handwerk, Agentur oder Beratung.

    Checkliste: Pflichtangaben auf jeder Rechnung

    Ob Vorlage, Software oder Word: Diese Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen enthalten sein.

    • Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen als Leistendem
    • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
    • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
    • Ausstellungsdatum
    • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
    • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
    • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
    • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
    • Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

    Für die Bezahlung kommen Bankverbindung und Zahlungsziel dazu. Die Vorlage fragt all das ab und prüft die fertige Rechnung zusätzlich gegen EN 16931 und die XRechnung-Regeln.

    Vergleich: Word/Excel und E-Rechnungs-Vorlage

    Word / Excel + PDFeRechnify-Vorlage
    Strukturierte Daten (XML)NeinJa, nach EN 16931
    Für B2B ab 2027/2028 ausreichendNeinJa
    Summen und SteuerFormeln selbst pflegenAutomatisch
    Prüfung vor dem VersandKeineOffizielles Regelwerk der KoSIT
    KostenJe nach ProgrammKostenlos, ohne Anmeldung

    Umstieg in drei Schritten

    1. Öffnen Sie Ihre letzte Word- oder Excel-Rechnung und übertragen Sie Ihre Absenderdaten einmalig in Schritt 1.
    2. Führen Sie Ihren Nummernkreis fort: Tragen Sie die nächste freie Nummer in das Feld „Rechnungsnummer“ ein.
    3. Erstellen Sie die Rechnung und speichern Sie die Datei in Ihrem Archiv. Ab dann füllt Ihr Browser den Absender automatisch aus.

    Und Ihre alten Rechnungen?

    Rechnungen, die Sie bereits mit Word oder Excel geschrieben haben, bleiben gültig und müssen nicht neu erstellt werden. Bewahren Sie sie wie gewohnt auf. Wichtig ist nur, dass Ihr Nummernkreis nahtlos weiterläuft: Die erste Rechnung aus der neuen Vorlage bekommt die nächste freie Nummer. Für Privatkunden können Sie die alte Vorlage sogar weiter nutzen. Tipps für den Umstieg aus der Tabellenkalkulation finden Sie unter E-Rechnung statt Excel. Einfacher ist es aber meist, alle Rechnungen an einem Ort zu schreiben.

    Sonderfall Kleinunternehmer

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG (seit 2025: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr) müssen E-Rechnungen empfangen können, sind beim Versand aber ausgenommen. Viele Firmenkunden wünschen sich trotzdem eine E-Rechnung. Setzen Sie in Schritt 4 den Haken „Kleinunternehmer“. Dann entfällt die Umsatzsteuer, und der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ steht automatisch auf der Rechnung.

    Kein Ersatz für Steuerberatung.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten (XML) nach EN 16931, z. B. als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML.

    Brauchen Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Erleichterungen, viele Kunden wünschen sie trotzdem. Mit dem Haken „Kleinunternehmer“ erstellen Sie eine gültige E-Rechnung ohne Umsatzsteuer.

    Gilt die Pflicht auch für Handwerker?

    Ja, für alle Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) im Inland. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiterhin als normale PDF oder auf Papier gehen.

    Ist das wirklich kostenlos?

    Ja, Erstellen, Öffnen und Prüfen sind unbegrenzt kostenlos. Später kommen optionale Zusatzfunktionen wie Kundenliste, Archiv und automatische Rechnungsnummern als günstiges Abo dazu.

    Kann ich meine Word-Vorlage für Privatkunden weiter nutzen?

    Ja. Für Rechnungen an Privatkunden gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Viele nutzen trotzdem eine Vorlage für alle Kunden, damit Nummern und Ablage einheitlich bleiben.

    In 60 Sekunden zur gültigen E-Rechnung

    Ohne Konto, ohne Abo. Ausfüllen, prüfen lassen, herunterladen.

    Jetzt Rechnung erstellen