Ratgeber

E-Rechnungspflicht: Fristen und Ausnahmen

Empfangen seit 2025, versenden ab 2027 oder 2028. Hier sehen Sie auf einen Blick, was wann für Sie gilt, und erstellen gleich Ihre erste E-Rechnung.

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Vier Schritte mit Live-Vorschau. Vor dem Download prüfen wir nach EN 16931 und KoSIT.

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    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Die Zeitleiste der E-Rechnungspflicht

    1. Empfangspflicht

      Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von Geschäftspartnern (B2B, Inland) annehmen können.

    2. Übergangszeit

      Die Versandpflicht greift noch nicht. Ein guter Moment, um umzustellen.

    3. Versandpflicht für Größere

      Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.

    4. Versandpflicht für alle

      Alle Unternehmen stellen Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung aus.

    5. EU-weit (ViDA)

      Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU.

    Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das § 14 UStG neu gefasst hat. Die Pflicht kommt stufenweise: zuerst das Empfangen, dann das Versenden. Zunächst für größere Unternehmen, ein Jahr später für alle.

    Wer betroffen ist

    Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (B2B). Ob Sie eine GmbH führen, freiberuflich arbeiten oder einen Handwerksbetrieb haben, spielt keine Rolle. Wer Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland abrechnet, ist dabei. Für den Zeitpunkt der Versandpflicht zählt nur Ihr Vorjahresumsatz.

    Ihre SituationEmpfangenVersenden
    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatzseit 2025ab 2027
    Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatzseit 2025ab 2028
    Kleinunternehmer nach § 19 UStGseit 2025ausgenommen
    Rechnungen an Privatkunden (B2C)–keine Pflicht, PDF oder Papier bleibt erlaubt

    Ausnahmen

    • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto dürfen weiterhin als PDF oder auf Papier ausgestellt werden.
    • Fahrausweise sind ebenfalls ausgenommen.
    • Privatkunden: Rechnungen an Verbraucher fallen nicht unter die Pflicht.
    • Kleinunternehmer: Laut Jahressteuergesetz 2024 dürfen sie weiterhin „sonstige Rechnungen“ schreiben. Empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem, und viele Kunden fragen aktiv danach.

    Empfangen heißt auch: öffnen und aufbewahren

    Seit 2025 dürfen Sie eine E-Rechnung von einem Geschäftspartner nicht mehr ablehnen. Sie brauchen also ein Postfach, ein Programm zum Lesen der Dateien und ein Archiv. Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die ohne passende Software nur wie Code aussieht. Mit dem Reiter E-Rechnung öffnen machen Sie sie lesbar. Aufbewahrt wird das Original, also die XML-Datei bzw. die ZUGFeRD-PDF, acht Jahre lang und unveränderbar nach den GoBD.

    Was Sie jetzt tun sollten

    1. Posteingang klären: Legen Sie fest, an welche Adresse Lieferanten E-Rechnungen schicken sollen, und teilen Sie sie mit.
    2. Archiv einrichten: Speichern Sie eingehende E-Rechnungen im Original, nicht als Ausdruck.
    3. Versand testen: Erstellen Sie schon jetzt eine E-Rechnung und schicken Sie sie an einen Stammkunden. So wissen Sie vor der Frist, ob alles ankommt.
    4. Kunden fragen: Behörden brauchen meist eine XRechnung mit Leitweg-ID, Firmen nehmen gern ZUGFeRD.

    Häufige Missverständnisse

    • „Eine PDF per E-Mail ist doch elektronisch.“ Elektronisch verschickt heißt nicht E-Rechnung. Entscheidend sind die strukturierten Daten nach EN 16931.
    • „Ich bin zu klein, das betrifft mich nicht.“ Das Empfangen betrifft seit 2025 alle Unternehmen, auch kleine. Nur beim Versand gibt es Ausnahmen.
    • „Ich brauche dafür teure Software.“ Für das Erstellen, Öffnen und Prüfen einzelner E-Rechnungen genügt ein Browser. eRechnify ist dafür kostenlos.

    Österreich und EU

    In Österreich gilt eine E-Rechnungspflicht bisher nur gegenüber dem Bund (seit 2014). Eine B2B-Pflicht gibt es dort nicht. Wer aus Österreich an deutsche Firmen liefert, wird aber häufig nach einer E-Rechnung gefragt. Auf EU-Ebene ist mit dem Paket „ViDA“ ab dem 1. Juli 2030 eine Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze vorgesehen.

    Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

    Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen an andere Firmen senden, ab 1.1.2028 alle. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

    Muss ich E-Rechnungen annehmen?

    Ja. Seit 2025 dürfen Firmen in Deutschland E-Rechnungen von Geschäftspartnern nicht mehr ablehnen. Sie brauchen also eine Möglichkeit, sie zu öffnen und aufzubewahren (in der Regel 8 Jahre im Originalformat).

    Brauchen Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Erleichterungen, viele Kunden wünschen sie trotzdem. Mit dem Haken „Kleinunternehmer“ erstellen Sie eine gültige E-Rechnung ohne Umsatzsteuer.

    Gilt das auch in Österreich?

    In Österreich gibt es bisher nur gegenüber dem Bund eine E-Rechnungspflicht. Wer an deutsche Firmen liefert, wird aber oft nach einer E-Rechnung gefragt. Unser Tool erstellt die Rechnung im europäischen Standard EN 16931.

    Was gilt für Rechnungen unter 250 €?

    Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen weiter als PDF oder auf Papier gestellt werden.

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