Gutschrift

Gutschrift und Rechnungskorrektur als E-Rechnung

Nicht jede „Gutschrift“ ist eine. Hier erfahren Sie, wer abrechnet, wie Sie eine Rechnung richtig korrigieren und welche Codes im XML stehen.

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Vier Schritte mit Live-Vorschau. Vor dem Download prüfen wir nach EN 16931 und KoSIT.

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    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

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    Ein Wort, zwei Bedeutungen

    Im Alltag sagt man „Gutschrift“, wenn Geld zurückfließt: Eine Ware wurde reklamiert, ein Rabatt vergessen, eine Rechnung war zu hoch. Im Umsatzsteuerrecht meint das Wort etwas ganz anderes. Wer diese beiden Fälle verwechselt, bekommt schnell Ärger mit der Buchhaltung des Kunden. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

    Umsatzsteuerliche Gutschrift„Kaufmännische Gutschrift“
    Wer stellt aus?Der Leistungsempfänger (Kunde)Der Leistende (Sie)
    Wozu?Abrechnung über eine erhaltene LeistungKorrektur oder Storno einer eigenen Rechnung
    Richtige Bezeichnung„Gutschrift“ (Pflichtangabe)Besser „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“
    Typisches BeispielVerlag rechnet Honorare für Autoren abRückerstattung nach Reklamation

    Die umsatzsteuerliche Gutschrift

    Hier dreht sich die Rolle um. Nicht der Lieferant schreibt die Rechnung, sondern der Kunde rechnet selbst ab, etwa weil nur er die genauen Mengen kennt. Typisch ist das bei Provisionen für Handelsvertreter, Honoraren von Verlagen oder Abrechnungen von Plattformen. § 14 UStG erlaubt dieses Verfahren, wenn beide Seiten es vorher vereinbart haben. Der Leistende kann einer einzelnen Gutschrift widersprechen.

    Für die Gutschrift gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede Rechnung, ergänzt um das Wort „Gutschrift“. Die Nummer vergibt der Aussteller aus seinem eigenen Nummernkreis. Im Geschäft zwischen Unternehmen fällt auch die Gutschrift unter die E-Rechnungspflicht: Ab 2027 bzw. 2028 muss sie ebenfalls als strukturierte E-Rechnung kommen (Fristen im Überblick).

    Rechnungskorrektur und Stornorechnung

    Was viele „Gutschrift“ nennen, ist steuerlich eine Korrektur Ihrer eigenen Rechnung. Zwei Wege sind üblich:

    • Storno und Neuausstellung: Sie heben die fehlerhafte Rechnung mit einer Stornorechnung vollständig auf und stellen anschließend eine neue, richtige Rechnung aus.
    • Teilkorrektur: Ein Dokument weist nur die Differenz aus, zum Beispiel einen nachträglichen Preisnachlass für eine Position.

    In beiden Fällen verweist das Korrekturdokument auf die ursprüngliche Rechnung, mit deren Nummer und Datum. Das Korrekturdokument bekommt außerdem eine eigene, neue Nummer. Die alte Rechnung wird nicht gelöscht und auch nicht überschrieben, sondern bleibt im Archiv. Um Verwechslungen mit der umsatzsteuerlichen Gutschrift zu vermeiden, nennen Sie solche Dokumente besser nicht „Gutschrift“.

    Dokumentart-Codes: 380, 381, 384

    In einer E-Rechnung steht die Art des Dokuments nicht nur in der Überschrift, sondern als Code im XML. Software beim Empfänger erkennt daran, wie sie den Beleg verbuchen soll. Die wichtigsten Codes aus der Liste der Norm:

    CodeBedeutungWann üblich
    380HandelsrechnungDie normale Rechnung über eine Lieferung oder Leistung
    381Gutschriftsanzeige (Credit Note)Häufig für Stornos oder Erstattungen genutzt
    384Korrigierte RechnungErsetzt oder berichtigt eine frühere Rechnung

    Für die Abrechnung durch den Kunden gibt es zusätzlich einen eigenen Code für „Self-Billing“ (389). Wie Vorzeichen und Verweise auf die Ursprungsrechnung im Einzelfall anzugeben sind, regeln die technischen Spezifikationen recht genau, und die Praxis ist nicht überall einheitlich. Stimmen Sie sich bei Korrekturen deshalb am besten mit der Buchhaltung Ihres Kunden ab.

    Ein Beispiel aus der Praxis

    Eine Agentur stellt im Oktober die Rechnung RE-2026-031 über 2.000 € netto. Der Kunde weist darauf hin, dass ein vereinbarter Rabatt von 10 % fehlt. Die Agentur hat nun zwei Möglichkeiten: Sie storniert RE-2026-031 vollständig und schreibt anschließend RE-2026-032 über 1.800 € netto. Oder sie erstellt eine Korrektur über minus 200 € netto samt Umsatzsteuer, die ausdrücklich auf RE-2026-031 und deren Datum verweist. In beiden Fällen bleibt die ursprüngliche Rechnung im Archiv, und jedes neue Dokument erhält eine eigene Nummer. Welcher Weg einfacher ist, hängt oft davon ab, ob der Kunde bereits bezahlt hat.

    Was eRechnify heute kann

    Ehrlich gesagt: Das Studio oben erstellt derzeit normale Rechnungen mit dem Code 380. Gutschriften, Stornorechnungen und Rechnungskorrekturen als eigene Dokumentart bietet es noch nicht an. Für diese Fälle nutzen Sie bitte die Software Ihrer Buchhaltung oder sprechen mit Ihrer Steuerberatung.

    Haben Sie die fehlerhafte Rechnung auf diesem Weg storniert, können Sie die richtige Fassung anschließend hier erstellen, mit einer neuen Rechnungsnummer. Erhalten Sie selbst eine Gutschrift als E-Rechnung, können Sie sie im Reiter E-Rechnung öffnen lesbar machen und mit E-Rechnung prüfen kontrollieren.

    Kurz zusammengefasst

    • „Gutschrift“ im Steuerrecht heißt: Der Kunde rechnet ab.
    • Korrigieren Sie Ihre eigene Rechnung, nennen Sie das Dokument „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“.
    • Jedes Korrekturdokument bekommt eine neue Nummer und verweist auf das Original.
    • Auch Gutschriften und Korrekturen im B2B werden zur E-Rechnung.

    Die Abgrenzung kann im Einzelfall knifflig sein. Dieser Ratgeber ist kein Ersatz für Steuerberatung.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Was tun, wenn eine E-Rechnung ungültig ist?

    Der Prüfer zeigt die genauen Regeln, die verletzt sind (z. B. BR-DE-…). Fehlt etwas Wichtiges wie Ihre Leitweg-ID oder die Bankverbindung, können Sie beim Absender eine korrigierte Rechnung anfordern.

    Kann ich mit eRechnify eine Gutschrift erstellen?

    Derzeit nicht. Das Tool erstellt normale Rechnungen mit dem Dokumentart-Code 380. Gutschriften und Korrekturdokumente erstellen Sie bitte mit Ihrer Buchhaltungssoftware.

    Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen und neu schreiben?

    Eine verschickte Rechnung sollte nicht gelöscht werden. Üblich ist ein Storno oder eine Korrektur mit eigener Nummer und Verweis auf das Original. Beides bewahren Sie auf.

    Muss auf einer Gutschrift das Wort „Gutschrift“ stehen?

    Bei der umsatzsteuerlichen Gutschrift, also wenn der Kunde abrechnet, ja. Das gehört dann zu den Pflichtangaben. Für Korrekturen eigener Rechnungen ist „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ klarer.

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